Michael Fricke
Michael Fricke ist Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und Partner von CMS Hasche Sigle mit Schwerpunkt im Presseäußerungsrecht und Urheberrecht. Er berät und vertritt Verlage, Rundfunkanstalten, Internetanbieter und Betroffene (Unternehmen und Einzelpersonen) sowohl im Vorfeld von Veröffentlichungen als auch bei anschließenden Rechtsstreitigkeiten. Außerdem führt er bundesweit Prozesse vor den Spezialkammern und –senaten der Landgerichte und der Oberlandesgerichte. Er ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft der Verlagsjustitiare. Zu seinen zahlreichen Veröffentlichungen zählt, u. a. Kommentierung des Rechts am eigenen Bild in Wandtke/Bullinger, Praxiskommentar zum Urheberrecht.
Beitrag
16.06
14:00
60min
Was darf Verdachtsberichterstattung - und was nicht?
Michael Fricke, Ingolf Gritschneder
Presserecht / Auskunftsrechte & Informationsfreiheit
K8