NR-Jahreskonferenz 2023

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Immer auch die Gegenseite fragen. Aber was tun, wenn die nicht will?
16.06.2023 , K8
Sprache: Deutsch

Es ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit: wenn in einem Bericht Kritik geäußert wird oder gar schwere Vorwürfe erhoben werden, muss den Kritisierten Gelegenheit gegeben werden, sich zu den Vorwürfen zu äußern. Diese Anfrage ist natürlich auch ein Teil der notwendigen Gegenrecherche, denn nicht jede Kritik stellt sich im Nachhinein als haltbar heraus. Wer dies nicht beherzigt, der verstößt nicht nur gegen die journalistische Sorgfaltspflicht, sondern muss damit rechnen, dass der Kritisierte gegen seinen Beitrag klagt – und das mit großer Aussicht auf Erfolg.

Was aber tun, wenn der im Beitrag kritisierte Verantwortliche oder etwa eine angegriffene Institution oder Firma auf die Bitte um eine Stellungnahme gar nicht reagiert? Oder das Gespräch von Bedingungen abhängig macht, die für eine faire Berichterstattung nicht akzeptabel sind? Wie reagieren, wenn die von der Gegenseite flugs eingeschalteten Presseanwälte Nachfragen zu dem erbetenen Interview erkennbar nur mit dem Ziel stellen, Material an die Hand zu bekommen, mit dem sie den geplanten Beitrag verhindern können? Das sind Erfahrungen, mit denen sich Journalisten in den letzten Jahren immer häufiger auseinandersetzen müssen. Die Referentinnen erläutern an praktischen Beispielen, was beim Bemühen, auch die Gegenseite zu Wort kommen zu lassen, journalistisch angemessen und juristisch notwendig ist.

Siehe auch:

Dr. Nina Lüssmann studierte Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg mit dem Schwerpunkt Information und Kommunikation. Stationen ihres Referendariats waren u.a. die Zivilkammer 24 („Pressekammer“) des Landgerichts Hamburg sowie das Generalkonsulat der Bundesrepublik Deutschland in Montreal. Anschließend promovierte sie zu dem Thema „Persönlichkeitsschutz und Comedy“ bei Prof. Dr. Dr. Karl-Heinz Ladeur. Ihre berufliche Laufbahn startete sie als Syndikusanwältin der Deutschen Grammophon, bevor sie im Jahr 2009 in die Kanzlei Prinz Neidhardt Engelschall wechselte. Hier lag ihr Schwerpunkt auf der Beratung und Prozessvertretung von Privatpersonen im Presse- und Äußerungsrecht. Im Jahr 2018 gründete sie zusammen mit Prof. Dr. Matthias Prinz LL.M und Dr. Volker Perten LL.M. die Rechtsanwälte Prinz Lüssmann Perten Partnerschaftsgesellschaft mbB. Sie verantwortete dort den Bereich „Reputation Management Individual Clients“. 2019 wechselte sie in die Kanzlei Buse Herberer Fromm (heute BUSE Rechtsanwälte).

Kathrin Becker ist Leiterin der Redaktion Dokumentationen (45 Min und Story im Ersten). Sie studierte in Köln und Madrid Geschichte und arbeitete als Autorin und Gerichtsreporterin für die Kölnische Rundschau. Nach dem Volontariat beim NDR war sie zunächst Autorin beim Medienmagazin ZAPP. 2010 wurde sie Redakteurin für die Sendungen "Kulturjournal" und "Titel, Thesen, Temperamente", 2012 wechselte sie als Redakteurin in die Abteilung Dokumentation & Reportage.