2023-06-17 –, K8
Language: Deutsch
Der Unterschied sollte eigentlich allen, die journalistisch arbeiten, klar sein: Tatsachenbehauptungen müssen objektiv richtig sein, müssen belegt werden und beweisbar sein. Meinungsäußerungen sind subjektiv, kommentierend und geben eine Einschätzung wieder. Was wir also nicht belegen können, sollten wir auch nicht behaupten. Haben wir einen Verdacht, sollten wir klar machen, dass es ein Verdacht ist und vorsichtig formulieren.
Der Grund: Die Tatsachenbehauptung kann vor Gericht auf ihre Richtigkeit überprüft werden und, wenn sie falsch ist, drohen Klagen auf Unterlassung der Formulierung, auf Gegendarstellung, auf Widerruf und möglicherweise sogar auf Schadenersatz. Während die Meinungsäußerung nicht auf ihre Richtigkeit überprüft werden kann, weil es ja eine subjektive Einschätzung ist und diese durch die grundgesetzlich verbriefte Meinungsfreiheit geschützt ist.
Doch der Teufel steckt im Detail. Natürlich sind zum Beispiel Beleidigungen oder üble Nachrede und erst recht nicht die sogenannte Schmähkritik durch die Meinungsfreiheit geschützt. Und auch eine Einschätzung kann einen Tatsachenkern enthalten, der auf seine Richtigkeit überprüft werden kann.
An konkreten Beispielen aus der Praxis werden die oft schwierigen Abgrenzungen zwischen Tatsachenbehauptung und Meinungsäußerungen mit den Teilnehmenden erarbeiten. Mit Dr. Marc-Oliver Srocke, Rechtsanwalt bei ADVANT Beiten, und Christian Deker, stellvertretender Redaktionsleiter der ZDF-Umweltredaktion.
Christian Deker ist stellvertretender Redaktionsleiter der ZDF-Umweltredaktion. Zuvor war von 2020 bis 2022 Redakteur in der ZDF-Redaktion Recht und Justiz. Nach einem studium generale am Leibniz Kolleg Tübingen absolvierte Christian Deker ein Jura-Studium an der Universität Freiburg, das er mit dem Ersten Juristischen Staatsexamen abschloss. Von 2011 bis 2012 volontierte Christian Deker beim NDR in Hamburg. Anschließend arbeitete er beim NDR für die Formate "Panorama - die Reporter", "Panorama" und "STRG_F" sowie in der Recherchekooperation von NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung. Er wurde ausgezeichnet mit dem Deutschen Fernsehpreis 2017 für „Die Story im Ersten: PanamaPapers – Im Schattenreich der Offshore-Firmen“, mit dem Deutschen Wirtschaftsfilmpreis 2018 (1. Preis) sowie dem Helmut-Schmidt-Journalistenpreis 2018 (3. Preis) für die STRG_F-Reportage „CFD-Trading: Wer sind die YouTube-Typen, die dich reich machen wollen?“.
Dr. Marc-Oliver Srocke ist Rechtsanwalt bei ADVANT Beiten. Er studierte Rechtswissenschaften an der Goethe-Universität Frankfurt am Main. Im Jahr 2005 wurde er zur Anwaltschaft in Deutschland zugelassen. Im Jahr 2008 promovierte er an der Universität Marburg zum Thema „Das Abstraktionsprinzip im Urheberrecht“. Seit dem Jahr 2010 ist er Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht. Dr. Marc-Oliver Srocke ist Partner bei ADVANT Beiten in Hamburg und Mitglied der Praxisgruppe IP/IT/Medien. Er berät und vertritt Verlage und Medienhäuser (Print- und Onlineverlage, Rundfunk- und TV-Anstalten und sonstige Medienunternehmen) insbesondere auf den Gebieten des Presse- und Äußerungsrechts und des Urheberrechts.